Rechtliche Aspekte der Wundversorgung
- 30 Okt 2025
- Schmidt Wundberatung
Wichtige gesetzliche Bestimmungen, die Patienten und Anbieter kennen sollten*
In der Wundversorgung spielt nicht nur die medizinische Fachkompetenz eine entscheidende Rolle, sondern auch die Kenntnis relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen. Michael Schmidt von der Schmidt Wundberatung in Offenburg betont: „Ein klares Verständnis der rechtlichen Aspekte gibt sowohl Patienten als auch Anbietern Sicherheit und schützt vor Missverständnissen." In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, die in der Wundversorgung von Bedeutung sind, und wie sie den Alltag sowohl für Betroffene als auch für Fachkräfte betreffen.
Das Patientenrechtegesetz: Ihr Recht auf Information und Mitbestimmung
Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein bedeutender Schritt hin zu einer stärkeren Patientenautonomie im deutschen Gesundheitswesen. Es stärkt die Rechte der Patienten und ist insbesondere in der Wundversorgung von großem Vorteil.
Wichtige Rechte im Überblick:
- Aufklärungspflicht: Behandler sind verpflichtet, über die Diagnose, die Therapieoptionen sowie mögliche Risiken und Nebenwirkungen vollständig zu informieren. Bei der Wundversorgung bedeutet dies, dass Patienten über die Art der Wunde, Behandlungspläne und potenzielle Komplikationen aufgeklärt werden müssen.
- Wahlrecht: Patienten haben das Recht, selbst zu entscheiden, welche Behandlung sie wünschen und welche nicht, vorausgesetzt, sie sind in der Lage, informierte Entscheidungen zu treffen.
- Dokumentationsrecht: Patientinnen und Patienten können Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen verlangen und Kopien dieser Dokumente erhalten.
„In unserer Wundberatung legen wir großen Wert darauf, dass unsere Patienten jederzeit informiert sind. Das schafft Vertrauen, und wir vermeiden Missverständnisse“, erläutert Schmidt.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen: SGB V und Heilmittelrichtlinie
Die Regelungen zur Kostenübernahme für Wundversorgung fallen unter das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Hierbei ist die Heilmittelrichtlinie von großer Bedeutung, da sie die Verordnung von Verbandsmaterialien und Hilfsmitteln steuert.
Was wird übernommen?
- Verbandsmaterialien: Bei chronischen Wunden wie dem Ulcus Cruris oder einem Dekubitus werden die Kosten für bestimmte Produkte von den Krankenkassen übernommen, sofern sie ärztlich verordnet sind.
- Ambulante Wundversorgung: Auch für Hausbesuche oder Schulungen im Kontext der Wundversorgung können Kassen die Kosten tragen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
- Hilfsmittel: Dazu zählen orthopädische Einlagen oder Kompressionsstrümpfe, die häufig ebenfalls in den Leistungskatalog fallen.
Tipps für Patienten:
- Arztverordnung einholen: Ohne eine Verordnung vom Arzt wird keine Kostenübernahme gewährt. Die Schmidt Wundberatung unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung.
- Wirtschaftlichkeit beachten: Kassen prüfen, ob die verwendeten Mittel angemessen sind. „Wir stehen in engem Austausch mit den Krankenkassen, um sicherzustellen, dass unsere Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten“, erklärt Schmidt.
- Private Versicherungen beachten: Die Regeln für privat Versicherte können variieren, deshalb empfiehlt es sich, im Vorfeld Informationen einzuholen.
Datenschutz und Dokumentation: DSGVO in der Wundversorgung
Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, besonders geschützt. Bei der Wundversorgung, wo oft Bilder und detaillierte Befunde angefertigt werden, ist das besonders relevant.
Verpflichtungen für Anbieter:
- Einwilligung einholen: Vor der Erfassung von Bildern oder der Weitergabe von Daten muss der Patient ausdrücklich zustimmen.
- Sichere Speicherung: Daten müssen verschlüsselt gespeichert und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
- Recht auf Löschung: Nach Abschluss der Behandlung haben Patienten das Recht, die Löschung ihrer Daten zu beantragen.
„Wir achten darauf, alle Datenschutzrichtlinien einzuhalten, um das Vertrauen unserer Patienten nicht nur in unsere medizinische Versorgung, sondern auch in den Umgang mit ihren Daten zu stärken“, ergänzt Schmidt.
Haftung und Haftpflicht: Verantwortung im Wundmanagement
In der Wundversorgung können Komplikationen, wie z.B. Wundinfektionen oder verzögerte Heilung, auftreten. Hier greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Haftung.
Für medizinisches Personal:
- Sorgfaltspflicht: Behandler müssen gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft handeln. Bei der Vernachlässigung dieser Pflicht können Schadensersatzansprüche entstehen.
- Produkthaftung: Bei fehlerhaften Wundprodukten haftet der Hersteller.
Für Patienten:
- Mitwirkungspflicht: Patienten sind verpflichtet, den Anweisungen des medizinischen Fachpersonals zu folgen. Nichteinhaltungen können zu einer Minderung von Ansprüchen führen.
- Schadensersatz: Bei Behandlungsfehlern haben Patienten das Recht auf Schmerzensgeld und die Erstattung von Heilungskosten.
„Eine transparente und gründliche Dokumentation ist entscheidend, um rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen“, betont Schmidt. „Wir dokumentieren jeden Behandlungsschritt und jede Entscheidung gewissenhaft.“
Spezifische Regelungen für ambulante und stationäre Versorgung
Ambulante Wundversorgung:
- Vertragliche Regelungen: Bei Hausbesuchen ist der Behandlungsvertrag von Bedeutung. Klare Absprachen zu Leistungen und Terminen sind essenziell.
- Qualifikation: Anbieter müssen über die nötigen Qualifikationen verfügen, um Wundversorgungen durchführen zu dürfen.
Stationäre Einrichtungen:
- Qualitätssicherung: Pflegeeinrichtungen müssen die Wundversorgung gemäß den geltenden Richtlinien durchführen.
- Beschwerderecht: Patienten haben das Recht, sich bei Problemen oder Unzufriedenheit an den Patientenbeauftragten zu wenden.
Praktische Tipps für Patienten und Fachpersonal
Für Patienten:
- Fordern Sie immer eine umfassende Aufklärung und Einwilligung ein.
- Halten Sie alle Rechnungen und Verordnungen fest, um sie Ihrer Krankenkasse vorzulegen.
- Notieren Sie Termine und Behandlungsschritte, damit Sie den Überblick behalten.
- Scheuen Sie sich nicht, eine Zweitmeinung einzuholen.
Für medizinisches Fachpersonal:
- Führen Sie eine detaillierte Dokumentation aller Maßnahmen.
- Stellen Sie sicher, dass alle Einwilligungen schriftlich eingeholt werden.
- Bleiben Sie bei aktuellen Gesetzesänderungen informiert.
- Ziehen Sie Haftpflichtversicherungen in Betracht, um rechtlichen Folgen vorzubeugen.
Die Schmidt Wundberatung bietet Schulungen und Informationen zu rechtlichen Themen an, um Fachkräften in der alltäglichen Arbeit Sicherheit zu geben.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Das Gesundheitsrecht ist dynamisch und unterliegt stetigen Veränderungen – sei es durch neue Digitalisierungsmöglichkeiten wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder durch strengere Datenschutzregelungen. „Wir bleiben flexibel und passen uns an, um die bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten“, so Schmidt.
Fazit: Rechtliche Klarheit in der Wundversorgung ist entscheidend
Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten der Wundversorgung ist unerlässlich für alle Beteiligten. Sie schützt die Rechte der Patienten, sichert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und minimiert potenzielle Risiken. Bei der Schmidt Wundberatung ist die rechtliche Beratung Teil unseres umfassenden Serviceangebots – für eine sorgenfreie und effektive Versorgung.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten oder Pflichten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen.
Schmidt Wundberatung
Am Güterbahnhof 1a
77652 Offenburg
„Rechtliche Klarheit ist der beste Weg zur Sicherheit in der Wundversorgung." – Michael Schmidt
*Disclaimer : "Dieser Artikel basiert auf allgemeinen Kenntnissen und ersetzt keine individuelle Beratung. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Anwalt oder Ihre Krankenkasse."



